Arbeitsschutzmanagement
Arbeitsschutz systematisch verbessern

Arbeitsschutz hat in Deutschland eine wesentlich längere Tradition als z.B. der betriebliche Umweltschutz. Das weltweit einmalige “duale System” aus staatlichem Arbeitsschutzrecht und autonomen Recht der Unfallversicherungsträger hat einen hohen Schutzstandard erreicht. Und dennoch liegt die Unfallhäufigkeit immer noch bei 45 Unfällen pro 1000 Vollarbeiter und Jahr, betragen allein die direkten Folgekosten von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen über 15 Mrd. Euro pro Jahr, gehen insbesondere die tödlichen Unfälle kaum noch zurück; die Berufskrankheiten nehmen sogar zu.

Die Analyse der Unfallursachen zeigt, dass die technischen Ursachen abnehmen, aber Unfallursachen zunehmen, die in der Organisation begründet sind. Hier stößt das klassische Arbeitsschutzsystem auf Grenzen, bei dem die Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus einer Stabsfunktion heraus den Arbeitsschutz in einer Linienorganisation, die an anderen Zielen gemessen wird, durchsetzen müssen.

Diese Grenzen können nur durchbrochen werden, indem der Arbeitsschutz als gleichwertiges Ziel vorgegeben wird, dessen Vorgaben in der Linie umzusetzen sind, und wenn die Erfüllung dieser Pflichten systematisch innerbetrieblich überprüft und überwacht wird. Mit anderen Worten: dies erfordert ein Managementsystem, wie es zur >> Qualitätssicherung und im >> Umweltschutz bereits etabliert ist und mit denen es auch verknüpft werden kann (>> Integrierte Managementsysteme).

Abb. 1: Typische Aspekte des Arbeitsschutzes, die bei der Gefährdungsbeurteilung
und beim Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems berücksichtigt werden. 

Gefährdungen ermitteln und bewerten

Vor Beginn aller Aktivitäten muss ein Unternehmen die von seinen Arbeiten, Anlagen und Prozessen ausgehenden Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter kennen. Diese Bestandsaufnahme entspricht der Gefährdungsbeurteilung, die in Deutschland ohnehin rechtlich vorgeschrieben ist (vgl. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, …). Wo diese also vorhanden und aktuell ist, kann sie als Ausgangspunkt für den Aufbau des Arbeitsschutzmanagementsystems verwendet werden. Wo dies nicht der Fall ist, muss sie ohnehin erstellt bzw. aktualisiert werden, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Zweiter Baustein der Bestandsaufnahme ist eine Risikobewertung, um diejenigen Risiken zu identifizieren, die denen Handlungsbedarf besteht. Dabei sind, ähnlich wie beim Umweltmanagement, auch im Arbeitsschutz zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten. In Folge des dualen Systems umfassen die Vorgaben hier nicht nur Gesetze und Verordnungen, sondern auch die rechtsverbindlichen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV Vorschriften) und ggf. – als Stand der Technik – die berufsgenossenschaftlichen Regeln (DGUV Regeln).

Ähnlich anderen Managementsystemen beruht die Beherrschung der Gefährdungen auf zwei Säulen: Erstens der Festlegung von Zielen und eines Aktionsplans zur Zielerreichung, um konkrete Verbesserungen zu erreichen; und zweitens der Festlegung von Maßnahmen, um die ermittelten Risiken mit Handlungsbedarf soweit möglich zu minimieren.

Risiken für Sicherheit und Gesundheit beherrschen

Arbeitsschutzmanagementsysteme stellen die Erfüllung zentraler Anforderungen an die funktionierende Organisation des Arbeitsschutzes sicher. Wenn diese im Betrieb noch nicht hinreichend geregelt sind (auch dies wird in einer guten Bestandsaufnahme ermittelt), müssen Regelungen eingeführt oder bestehende Regelungen verbessert werden.

Zu diesen Anforderungen gehören etwa die Bereitstellung notwendiger Ressourcen und die klare, dokumentierte und kommunizierte Festlegung von Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten. Sind Aufgaben und Verantwortlichkeiten festgelegt, muss auch geprüft werden, ob die Mitarbeiter für die ihnen zugedachten Aufgaben die notwendigen Qualifikation und Fähigkeiten besitzen; wenn nicht, ergibt sich hieraus Schulungsbedarf. Weitere Anforderungen sind die Schaffung eines angemessenen Rahmens für die interne und externe Kommunikation, die Lenkung von Dokumenten (damit soll verhindert werden, dass nach veralteten Vorgaben gearbeitet wird) sowie Regelungen zur Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr.

Ob die Ziele im Arbeitsschutz erreicht werden, für den Arbeitsschutz relevante Tätigkeiten richtig und sicher ausgeführt werden und die Vorgaben beachtet werden, werden ebenso wie die Wirksamkeit der Maßnahmen das gesamte Managementsystem regelmäßig überprüft. Wenn die gesetzten Ziele und beabsichtigten Verbesserungen nicht erreicht werden, werden Optimierungsmaßnahmen eingeleitet.

ISO 45001

Mit der ISO 45001 gibt es analog zu den Normen >> ISO 9001 und >> ISO 14001 eine Norm, die als Darstellung der "Guten Praxis im Arbeitsschutz" verstanden werden kann.

Die wichtigsten Vorteile eines Arbeitsschutzmanagementsystems

Verbesserter Arbeitsschutz zu niedrigeren Kosten durch die Nutzung bewährter Managementverfahren, die die systematische Umsetzung aller relevanten Anforderungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt sicherstellen, so dass zeit- und kostenintensive Nachbesserungen vermieden werden können.

Kosteneinsparungen durch Verhütung von Unfällen, Berufserkrankungen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, die neben persönlichem Leid für die Betroffenen auch mit Ausfallzeiten und anderen Kosten für den Betrieb verbunden sind.

Verbesserte Rechtssicherheit durch systematische Umsetzung der relevanten Rechtsvorschriften und den Aufbau einer betrieblichen Organisation mit eindeutigen Befugnissen und Verantwortlichkeiten. Die Erfüllung dieser Pflichten wird durch Audits systematisch geprüft und überwacht. Betrieb und Vorgesetzte sind damit besser gegen den Vorwurf des Organisationsverschuldens geschützt.

Verbesserte betriebliche Organisation durch Nutzung bewährter Managementmethoden auch im Arbeitsschutz, durch optimale Nutzung der Ressourcen und regelmäßige Ergebnisbewertung nach vorgegebenen Parametern.

Verbesserte Qualität und Leistung, da mit dem Managementsystem die betrieblichen Arbeitsabläufe und damit die Arbeitsergebnisse und die Arbeitsbedingungen im weitesten Sinne verbessert werden. Auch die verbesserte Motivation der Mitarbeiter (s.u.) wird sich positiv auf  Qualität und Leistung auswirken.

Besseres Verhältnis zu Behörden und Öffentlichkeit durch nachweisbare, glaubwürdige Aktivitäten und verbessertes Image. Das Managementsystem kann ordnungsrechtliche Instrumente ersetzen, und die Öffentlichkeit will zunehmend wissen, aus was für einem Unternehmen die Produkte kommen.

Mitarbeitermotivation: Sie zeigen Ihren Mitarbeitern, dass ihre Sicherheit und Gesundheit genauso ernst genommen werden wie Kundenzufriedenheit und Umweltschutz.

Beitrag zur Nachhaltigkeit des Unternehmens: Ein professionelles Vorgehen zur Vermeidung berufsbedingter Gesundheitsschäden ist Bestandteil der sozialen Verantwortung von Unternehmen. Arbeitsplätze, die die Gesundheit der Mitarbeiter schädigen, sind nicht zukunftsfähig.

Weiter mit:
>> ISO 45001

>> Umgang mit Gefahrstoffen
>> Brandschutz-Management

Nächstes Thema:
>> Qualitätsmanagement

© Jürgen Paeger 2004 – 2020

 

Aktuell:

>> Arbeitsschutz und Corona-Virus