ISO 19011
Der Leitfaden für Audits

Die ISO 19011:2011 “Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen” gibt eine wertvolle Hilfestellung bei der Planung und Durchführung interner Audits.

Als Leitfaden enthält die ISO 19011 keine Anforderungen; sie wird also nicht in Zertifizierungsaudits geprüft, sondern soll „nur“ die Durchführung von Audits erleichtern. Sie kann z.B. dabei helfen, wenn ein Unternehmen selbst Anforderungen an die Durchführung von Audits festschreiben möchte. (ISO 19011 fokussiert dabei auf interne Audits und sogenannte „second party Audits“ (>> hier); für Zertifizierungsaudits gilt die ISO/IEC 17021:2011.)

Geschichtliches

Die ISO 19011:2011 ist die Nachfolgerin der ISO 19011:2002 “Leitfaden für Audits von Qualitätsmanagement- und/oder Umweltmanagementsystemen”. Die Überarbeitung war nötig geworden, da seit dem Jahr 2002 weitere Managementsysteme an Bedeutung gewonnen hatten, für die die Norm im Grundsatz auch anwendbar war, etwa Arbeitsschutz- und Energiemanagementsysteme. Zum anderen war mit der ISO/IEC 17021 im Jahr 2006 eine eigene Norm für Zertifizierungsaudits entstanden, so dass diese nicht mehr von der ISO 19011 abgedeckt sein mussten. Wesentliche inhaltliche Änderungen gibt es nicht, allerdings sind Kompetenzen von Auditoren jetzt auch für andere Bereiche als zuvor - beispielsweise für Auditoren von >> Arbeitsschutzmanagementsystemen - enthalten.

In Abschnitt 3 des Leitfadens werden die wichtigsten in ihm verwendeten Begriffe definiert; Abschnitt 4 beschreibt die Auditprinzipien, die ein jedes Audit kennzeichnen sollten. Dies sind Integrität, sachliche Darstellung, angemessene berufliche Sorgfalt, Vertraulichkeit, Unabhängigkeit sowie eine Vorgehensweise, die auf Nachweisen beruht. In Abschnitt 5 werden Anleitung für das Erstellen und Lenken eines Auditprogramms gegeben (>> Vorbereitung der Audits). Der vorgeschlagene Prozessablauf ist in der folgenden Abbildung dargestellt:

Abb. 1: Ablauf für das Leiten und Lenken eines Auditprogramms (nach ISO 19011)

Abschnitt 6 gibt Hinweise zum Planen und Durchführen eines Audits; der Abschnitt ist in die Unterabschnitte Veranlassen des Audits, Vorbereitung auf die Audittätigkeiten vor Ort (vgl. >> Vorbereitung des Audits) , Durchführender Audittätigkeiten vor Ort (vgl. >> Durchführung des Audits) sowie Erstellen und Verteilen des Auditberichts (>> vgl. Nachbereitung des Audits) unterteilt.

In Abschnitt 7 werden Hinweise zur Kompetenz und Bewertung von Auditoren gegeben (vgl. zur Kompetenz >> Vorbereitung des Audits, zur Bewertung >> Nachbereitung des Audits).

Weitere Informationen zu ISO 19011:2011:

>> Der Leitfaden ISO 19011:2011 kann beim Beuth-Verlag bezogen werden.

Weiter zu:

>> Interne Audits Teil 2: Die Vorbereitung

© Jürgen Paeger 2005 - 2012